Zur Gewährleistung einer reibungslosen Funktionstüchtigkeit Ihres Aufzugs in Köln oder dem Großraum Köln unternimmt unser Kundendienst alle Anstrengungen und ist schnellstmöglich für Sie vor Ort.
Manchen Betreibern bereitet es Schwierigkeiten, geeignete Personen für die vorgeschriebene, regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach § 4 Absatz 5 Satz 3 BertSichV zu finden. Doch Hilfe naht: Wir bieten den Service "Aufzugswärter" in Köln und im Großraum Köln !