Zweiwege-Notruf
Seit dem 01.07.2015 gilt bereits die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Und seit Dezember 2016 haben die zugelassenen Überwachungsstellen bereits den Prüfauftrag, die Aufzüge mit Personenbeförderung auch auf Abweichungen zum sogenannten „Stand der Technik“ zu überprüfen. Seit 2021 darf kein Personenaufzug mehr ohne ein Fernnotruf-System betrieben werden. Im Fahrkorb der Aufzugsanlage muss ständig ein Notdienst über ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem erreichbar sein.
Pflichten für Betreiber
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln“ (BetrSichV) enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (also insbesondere auch Personenaufzüge) im Sinne des Arbeitsschutzes. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.
Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.
Stand der Technik?
Die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS, TÜV, Dekra etc.) müssen Aufzüge mit Personenbeförderung auch auf Abweichungen zum Stand der Technik hin überprüfen. Unter diesem Oberbegriff werden Abweichungen aufgeführt, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Benutzer oder für das Prüf- und Wartungspersonal aufweisen. Hier ein paar Beispiele:
Weitere Informationen zu Abweichungen vom Stand der Technik finden Sie in unserem „Leitfaden zum Stand der Technik“.
Weitere häufige Mängel
Personenaufzüge weisen nach unserer täglichen Erfahrung aktuell oft folgende Mängel auf:
Wir unterstützen Sie.
Mit der Umsetzung der BetrSichV kommen neue Bestimmungen, Aufgaben und Fristen auf den Aufzugsbetreiber zu. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und achten dabei immer auf die wirtschaftlich günstigste Umsetzung. So eignet sich z.B. eine zukünftig geplante Modernisierung ideal für die Beseitigung von Mängeln, die sich aus den „Abweichungen vom Stand der Technik“ ergeben.
Zur Beseitigung der vorgenannten Gefahrenquellen ist eine technische Nachrüstung oder der Austausch von Aufzugskomponenten notwendig. Die Kosten zur Beseitigung der meisten Gefahrenquellen liegen meist im überschaubaren Bereich von 500 bis 3.000 Euro. Die Beseitigung der Gefahrenquelle „Am Aufzug fehlt eine Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegungen bei geöffneten Türen“ dagegen ist sehr mit 5.000 bis 7.000 Euro sehr kostenintensiv und will gut überlegt sein. Oft stellt die Erneuerung der Antriebseinheit eine wirtschaftlichere Lösung dar.