Zweiwege-Notruf

Seit dem 01.07.2015 gilt bereits die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Und seit Dezember 2016 haben die zugelassenen Überwachungsstellen bereits den Prüfauftrag, die Aufzüge mit Personenbeförderung auch auf Abweichungen zum sogenannten „Stand der Technik“ zu überprüfen. Seit 2021 darf kein Personenaufzug mehr ohne ein Fernnotruf-System betrieben werden. Im Fahrkorb der Aufzugsanlage muss ständig ein Notdienst über ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem erreichbar sein.

Pflichten für Betreiber

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln“ (BetrSichV) enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (also insbesondere auch Personenaufzüge) im Sinne des Arbeitsschutzes. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.

Stand der Technik?

Die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS, TÜV, Dekra etc.) müssen Aufzüge mit Personenbeförderung auch auf Abweichungen zum Stand der Technik hin überprüfen. Unter diesem Oberbegriff werden Abweichungen aufgeführt, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Benutzer oder für das Prüf- und Wartungspersonal aufweisen. Hier ein paar Beispiele:

  • Die automatische Selbstschließeinrichtung an den Schacht-Schiebetüren fehlt.
  • Am Aufzug fehlen Aufsetzpuffer nach dem Stand der Technik.
  • Die Schutzeinrichtungen an Kraftbetätigten Türen fehlen.
  • Die Verriegelungseinrichtungen der Schachttüren sind unsicher.
  • Am Aufzug fehlt eine Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegungen bei geöffneten Türen.
  • Die Notbremseinrichtung in der Schachtgrube fehlt.
  • Die Länge der Schürze am Fahrkorb entspricht nicht dem Stand der Technik.
  • Es besteht ein unzulänglicher Schutz gegen elektrischen Schlag und/oder Angaben auf den Kennzeichnungen elektrischer Einrichtungen fehlen.
  • Der Zugang zur Schachtgrube ist unsicher (Abstiegseinrichtung).
  • Am Aufzug entspricht die Abtrennung der Fahrbahn des Gegengewichtes nicht dem Stand der Technik.
  • Das Glas in den Schachttüren entspricht nicht dem Stand der Technik.
  • Die Umwehrung auf dem Fahrkorbdach entspricht nicht dem Stand der Technik.
  • Der Fahrkorb ist ohne Fahrkorbtüren.
  • Am hydraulischen Aufzug entspricht die Schutzeinrichtung gegen Absturz, Übergeschwindigkeit und Absinken nicht dem Stand der Technik.

Weitere Informationen zu Abweichungen vom Stand der Technik finden Sie in unserem „Leitfaden zum Stand der Technik“.

Weitere häufige Mängel

Personenaufzüge weisen nach unserer täglichen Erfahrung aktuell oft folgende Mängel auf:

  • Es ist nicht bekannt, ob Aufzugswärter (befähigte Personen) in ausreichender Anzahl zur Personenbefreiung/regelmäßigen Prüfung vorhanden sind. Ggf. ist eine Einweisung zu empfehlen.
  • Es liegt kein Notfallplan (einschließlich der Notbefreiungsanleitung) für die Aufzugsanlage vor.

Wir unterstützen Sie.

Mit der Umsetzung der BetrSichV kommen neue Bestimmungen, Aufgaben und Fristen auf den Aufzugsbetreiber zu. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und achten dabei immer auf die wirtschaftlich günstigste Umsetzung. So eignet sich z.B. eine zukünftig geplante Modernisierung ideal für die Beseitigung von Mängeln, die sich aus den „Abweichungen vom Stand der Technik“ ergeben.

Zur Beseitigung der vorgenannten Gefahrenquellen ist eine technische Nachrüstung oder der Austausch von Aufzugskomponenten notwendig. Die Kosten zur Beseitigung der meisten Gefahrenquellen liegen meist im überschaubaren Bereich von 500 bis 3.000 Euro.
Die Beseitigung der Gefahrenquelle „Am Aufzug fehlt eine Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegungen bei geöffneten Türen“ dagegen ist sehr mit 5.000 bis 7.000 Euro sehr kostenintensiv und will gut überlegt sein. Oft stellt die Erneuerung der Antriebseinheit eine wirtschaftlichere Lösung dar.