Lechner-Kunden zahlen kein Bußgeld.

Mit diesem Schreiben informieren wir unsere Kunden über Pflichten aus der BetrSichV – und wie man sie einhält.

An alle Betreiber von Aufzugsanlagen
in Köln und Umgebung

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Lechner-Serviceteam
Telefon (0221) 96 59 579
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„Sicht- und Funktionskontrolle“ Ihrer Aufzugsanlage gemäß BetrSichV

Sehr geehrte Damen und Herren,

in letzter Zeit hören wir vermehrt von Kunden, die Schreiben der Bezirksregierung erhalten haben, weil Prüf- oder Nachprüffristen überschritten wurden. Hier helfen wir natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten schnell und unkompliziert weiter.

Allerdings wird in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung häufig die Vorlage der Berichte zu den sogenannten Begehungen bzw. Inaugenscheinnahmen (= Sicht- und Funktionskontrollen) gefordert.
Dazu gibt es Checklisten, die durch eine befähigte Person (umgangssprachlich „Aufzugswärter“ genannt) in einem angemessenen Rhythmus auszufüllen, abzuzeichnen und zu archivieren sind. Unser Wartungsnachweis reicht hier nicht aus!

Oftmals kann der Betreiber – vielleicht aus Unwissenheit – diese Nachweise nicht bereitstellen, was unter Umständen ein Bußgeld der Bezirksregierung nach sich zieht.

Daher möchten wir Sie im Rahmen unserer Informationspflicht hiermit nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Betreiber einer Aufzugsanlage nach Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ist, eine solche Anlage durch den sogenannten „Aufzugswärter“ in geeigneten Abständen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren zu lassen. Sollten Sie bereits einen Aufzugswärter mit den regelmäßigen Inaugenscheinnahmen beauftragt haben, so ist die gesetzliche Vorgabe natürlich erfüllt.

Oftmals stehen Betreibern jedoch keine geeigneten Personen für diese „Aufzugswärter-Funktion“ zur Verfügung. Sollten Sie dieser Anforderung also nicht selbst nachkommen können, bieten wir Ihnen auf diesem Wege die „Aufzugswärter-Funktion“ als Dienstleistung an. Unsere Servicetechniker sind entsprechend geschult und befähigt, die geforderten Begehungen durchzuführen.

Wenn Sie Interesse an dieser Dienstleistung oder Fragen zu diesem Thema haben, so sprechen Sie uns bitte einfach an. Gerne ermitteln wir dann den geeigneten Überprüfungszyklus für Ihre Anlage und erstellen Ihnen ein darauf zugeschnittenes Angebot.

Die Kosten für die regelmäßige Inaugenscheinnahme durch uns sind mit Sicherheit geringer als ein mögliches Bußgeld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam der
Lechner Aufzüge GmbH