Leitfaden „Stand der Technik“

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) dürfen Betreiber und Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die nach dem Stand der Technik sicher verwendet werden können. Das gilt auch für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen.

In vielen Fällen müssen hierfür zusätzliche Maßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Erst dann darf der Aufzug den Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Die VdTÜV-Leitstelle Fördertechnik stellt dazu eine Anwendungsempfehlung zur Verfügung, die Sie direkt hier bei uns herunterladen können.