Nachrüstpflicht für Aufzugsnotruf-Service
Neben der Nachrüstpflicht für Aufzüge im Bestand mussten auch ältere bestehende Notrufsysteme bis spätestens zum 31.12.2020 mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Ohne ein solches Notrufsystem darf kein Personenaufzug in ganz Deutschland mehr betrieben werden.
Wir helfen bei allen Fragen und Aufgaben zur Nachrüstung des Aufzugsnotrufs und generell der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Sollte bei einem ungeeigneten bzw. veraltetem Aufzugsnotruf-System ein Defekt mit Reparaturbedarf auftreten, so empfehlen wir den sofortigen Ersatz und Einbau eines vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zwei-Wege-Notrufsystems. Sprechen Sie uns an.